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   KG, 21.11.2002 - KartVerg 7/02   

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https://dejure.org/2002,10838
KG, 21.11.2002 - KartVerg 7/02 (https://dejure.org/2002,10838)
KG, Entscheidung vom 21.11.2002 - KartVerg 7/02 (https://dejure.org/2002,10838)
KG, Entscheidung vom 21. November 2002 - KartVerg 7/02 (https://dejure.org/2002,10838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aufnahme in Schwarze Liste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags ohne Bezug zu einem konkret zu vergebenden Auftrag; Zuständigkeit der Kartellgerichte

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 345
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

    Nach diesen Grundsätzen ist (auch) für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fallen, weil sie Aufträge unterhalb der Schwellenwerte (ausführlich und grundlegend dazu: BVerwG, Beschluss vom 02. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, Rn, 4, juris m.z.w.N.; zustimmend auch Siegel in VerwArch 2016, 1, 27) oder auf künftige Vergabeentscheidungen außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens gerichtete Ansprüche betreffen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 26. November 2003, 2-06 O 345/03, in NZBau 2004, 630; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. November 2002, KartVerg 7/02, in NZBau 2004, 345, 346; Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 97, juris), der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

    11 ff., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 13 W 79/07 -, Rn. 5, juris; zu den Vorschriften des GWB allgemein auch: Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. November 2002, KartVerg 7/02, in NZBau 2004, 345, 346; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. März 2002, 2 U 240/01 in: VergabeR 2002, 374, 375; zum oberschwelligen Bereich: BGH, Beschluss vom 01. Februar 2005 - X ZB 27/04 -, juris, Rn. 42).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08

    Zuständigkeit des Vergabesenats

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 16 B 127/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    In diesem Zusammenhang brauchte es keiner Entscheidung des Senates, ob - wie vom Sozialgericht unterstellt - eine Verweisung an eine Vergabekammer überhaupt nach § 17a Abs. 2 Satz 2 GVG zulässig ist (offenbar bejahend: KG Berlin v 21.11.2002 - KartVerg 7/02 - NZBau 2004, 345; zu Recht wohl verneinend: Hinweisbeschluss OLG Karlsruhe v 19.11.2007 - 17 Verg 11/07 - juris.de; OVG Thüringen v 18.11.2004 - 2 EO 1329/04 - NVwZ 2005, 235; OLG Celle v 04.05.2001 - 13 Verg 5/00 - OLGR Celle 2001, 299).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2006 - 7 OA 168/05

    Zuständigkeitsverweisung in einer vergaberechtlichen Angelegenheit; Streit über

    Die Entscheidung darüber ist gemäß § 87 GWB den Landgerichten zugewiesen (vgl. KG, Beschl. v. 21.11.2002 - KartVerg 7/02 -, NZBau 2004, 345).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07

    Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen

    Die Verweisung hätte zwar entweder an das Landgericht Düsseldorf - Zivilkammer - erfolgen können mit der Folge, dass dem Antragsteller - möglicherweise gegen seinen Willen - ein neuer zweistufiger Rechtszug eröffnet worden wäre (so KG, Beschl. v. 21.11.2002, KartVerg 7/02, NZBau 2004, 345 - zur Verweisung eines Nachprüfungsverfahrens, mit dem sich ein Unternehmen gegen eine vom Auftraggeber verhängte Auftragssperre wendet, von der Vergabekammer an das Landgericht nach § 87 Abs. 1 GWB; differenzierend: OVG Weimar, NZBau 2005, 166: zur unzulässigen Verweisung vom Verwaltungsgericht an die Vergabekammer und für zulässig erachteten Verweisung des Beschwerdesenats an die Verwaltungsgerichte) oder es hätte zumindest eine Verweisung an das Oberlandesgericht Düsseldorf, den 27. Zivilsenat, der mit dem Vergabesenat personenidentisch ist, erfolgen müssen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07

    Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 49/07

    Sind Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

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